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BRANDSCHUTZ

Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Brand und Rauchschutztüren
Die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Brand und Rauchschutztüranlagen wird größtenteils nicht Ernst genommen. Auch, wenn in den meisten Betrieben und Institutionen bekannt ist, das diese  einmal jährlich , Feststellanlagen sogar monatlich zu prüfen sind.  Den wenigsten Betreibern oder Inhabern von Immobilien ist bewusst, das auch Brand und Rauchschutztüren ohne Feststellanlagen mindestens einmal jährlich Prüfung, Wartung und Instandsetzung unterzogen werden muss.
Jeder Gast , Mieter oder Eigentümer,  der sich in einem Gebäude, wie zum Beispiel einem Hotel, einer Arztpraxis, einem Krankenhaus oder einem Mehrfamilienhaus  aufhält, in dem es zu einem Brand kommt, ist auf lebensrettende Funktion angewiesen.
Warum sind Prüfungen vorgeschrieben?
Die Begründung einer Prüfung, Wartung und Instandsetzung einer Brand und Rauchschutztür liegt zunächst in der Zulassung des Türhersteller. Bestandteil dieser Zulassung ist auch die Montageanleitung. Dort sind die  Wartungsintervalle, sowie auch der Umfang der Prüfung und Wartung aufgeführt.
In der Musterbauordnung unter § 14- Brandschutz steht folgendes :
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch ( Brandausbreitung ) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Demnach handelt jeder, der die Funktionsfähigkeit der Feuerschutzabschlüsse nicht rechtssicher nachweisbar aufrechterhält, grob fahrlässig.
In der DGUV – Information 208 – 22 – Türen und Tore heißt es :
Instandhaltung einschließlich technischer Prüfung , inklusive Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten, zu dokumentieren und in der Arbeitsstätte verfügbar sein.  Der sichere Betrieb von Türen und Toren setzt deren regelmäßige Instandhaltung voraus.  Verantwortlich ist der Betreiber, das diese Arbeiten auch durchgeführt werden.
Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man : Prüfung , Wartung und Instandsetzung.
Ein Beispiel, welches die Verantwortung des Betreibers besonders herausstellt :
Wer mit offenen Augen durch Gebäude geht, wird mit Sicherheit schon mehrfach festgestellt haben, das ein Großteil von Türanlagen nicht geschlossen sind und mit Keilen, Bändern oder Sonstige Gegenstände offen gehalten werden.
Dies ist verboten und stellt eine Straftat gemäß § 145 Abs 2 Strafgesetzbuch da.
Im § 145 Abs 2. Strafgesetzbuch steht unter anderem, wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden….Bestimmten Rettungsgeräte oder andere Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer darf prüfen und warten ?
Der Hersteller einer Brand und Rauchschutztür verlangt die notwendige Sachkunde.  Vielfach wird die Dienstleistung der Prüfung und Wartung von wenig qualifizierten Monteuren durchgeführt.  Es gilt nicht nach der Methode Tür auf – Tür zu oder einfaches Auslösen der Feststellanlage mit Prüfgas und die Tür geht zu , zu arbeiten.
Die rechtssichere Dokumentation ist für den Betreiber wichtig, damit man bei einem Schadensereignis den Versicherungsschutz im größten Umfang nutzen und genießen kann.
Wussten Sie, das circa 68 % der Unternehmen, die Opfer eines größeren Brandereignisses geworden sind , ihren Betrieb nicht mehr aufnehmen können oder in Insolvenz gehen müssen ?
Fazit
Es genügt nicht auf die dauerhafte Funktion von Brand und Rauchschutztüren zu hoffen.  Nach einer ordnungsgemäßen Montage sind jährliche Wartungen und Instandhaltungsarbeiten durch ausgebildete Sachkundige mit dementsprechenden Nachweis notwendig, die die Funktionsfähigkeit aufrecht hält.  Zu Vergleichen ist es mit der jährlichen Inspektion beim Auto in einer Fachwerkstatt.
Genau wie die Funktionsfähigkeit eines Autos, ist auch die Funktionsfähigkeit von Brand und Rauchschutztüren Lebens rettend.

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